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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Altmaier zieht Gesetzentwurf zu steuerbaren Verbrauchern zurück
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ELEKTROFAHRZEUGE:
Altmaier zieht Gesetzentwurf zu steuerbaren Verbrauchern zurück
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach Protesten aus der Autoindustrie seinen Gesetzentwurf zum SteuVerG zurückgezogen, das statt Netzausbau beispielsweise die Abregelung von E-Autos vorsah.
 
Bis zum 15. Januar hatten die Betroffenen Zeit, zum Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) Stellung zu nehmen. Während die Verteilnetzbetreiber die vorgesehene Spitzenlastglättung weitgehend begrüßt hatten, fürchtet die Autoindustrie um den Absatz von E-Mobilen. Das Gesetz sah vor, dass Verteilnetzbetreiber in Zeiten zu hoher Netzauslastung große Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladepunkte für E-Mobile bis zu zwei Stunden abregeln dürfen.

Damit wollte man etliche Milliarden Euro an Netzausbaukosten vermeiden, da die Stromnetze nicht wie bisher für den höchsten möglichen Bedarf auszubauen wären. Spitzenlasten, die nur kurzzeitig auftauchen, sollten stattdessen „geglättet“, also heruntergeregelt werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßte die Rücknahme des Gesetzentwurfs. Robert Busch, Geschäftsführer des BNE, sagte: „Der Gesetzentwurf wäre für die Energiewende, die Verbraucher, die Verkehrswende und die Automobilwirtschaft schädlich gewesen.“

Neuer Gesetzentwurf folgt

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) teilte mit, es werde weitere Gespräche mit Netzbetreibern und Autoindustrie suchen, um einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll den Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ersetzen. Busch forderte vom Gesetzgeber: „Die neue Energiewirtschaft braucht die Verteilnetze als intelligente, marktliche Enabler und nicht als rückwärtsgerichtete Zwangsbewirtschafter.“ Stattdessen sollten laut BNE die im Weiß- und Grünbuch aus dem BMWi vorgesehene wettbewerbliche Flexibilisierung und der als günstiger angesehene Netzausbau umgesetzt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert statt der Spitzenlastglättung die Einführung von zeitvariablen Netzentgelten. „Diese ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit“, sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen lassen sich bei erhöhtem Stromangebot zuschalten und besonders preisgünstig betreiben. „So können Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen“, hofft Müller.

Kosten nicht auf unflexible Haushalte abwälzen

Gleichzeitig könnten Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden, so der Verbraucherschützer. „Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen“, sagte Müller. Ein Vorschlag seines Verbandes liege auf dem Tisch. Danach geschehe die Flexibilisierung des Verbrauchs durch eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall.

Am zurückgezogenen Gesetzentwurf des BMWi sei auch problematisch gewesen, dass die Stromabregelungen keine Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber enthielten, die Zeiten der Spitzenglättung zu minimieren. „Die Kosten-Nutzen-Rechnung muss grundlegend überarbeitet werden“, forderte Müller. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte seien hoch komplex und gingen viel weiter als erforderlich.

Nicht zuletzt müsse ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssen, forderte der VZBV abschließend.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 18.01.2021, 12:46 Uhr

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