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Enerige & Management > Photovoltaik - Photovoltaik trotz Denkmalschutz in Sachsen Anhalt
Das Landtagsgebäude von Sachsen-Anhalt, noch ohne Photovoltaik auf dem Dach. Quelle: Pixabay / Katharina N.
PHOTOVOLTAIK:
Photovoltaik trotz Denkmalschutz in Sachsen Anhalt
In Sachsen-Anhalt soll der Bau von  Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig „regelmäßig“ erlaubt sein.
 
Sie wollten ein Zeichen setzen und scheiterten am Denkmalschutz: Fraktionsübergreifend hatten sich die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt für die Installation einer Photovoltaikanlage auf den mehreren hundert Quadratmetern Dachfläche des Landtagsgebäudes am Magdeburger Domplatz entschieden. Doch das Vorhaben scheiterte, wie der MDR im Dezember 2023 berichtete: Solarpanele auf den Innenflächen des Gebäudekomplexes wären zu kostspielig. Und bei der Installation auf den Außenflächen legte die Denkmalschutzbehörde des Landes ihr Veto ein.

Dem MDR zufolge gibt es in Sachsen-Anhalt aktuell rund 29.000 Baudenkmäler, der Sender berichtet von weiteren restriktiven Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden. Privatpersonen wie auch dem Landtag sollte es allerdings künftig deutlich leichter fallen, ihre historisch wertvollen Dachflächen zur Stromgewinnung zu nutzen: Auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt ist unlängst der Hinweis auf einen von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt herausgegebenen Runderlass veröffentlicht worden, der bereits auf den 22. Dezember 2023 datiert.

„Die Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung“, heißt es darin wenig überraschend. Doch dann folgt die Neuerung: „Sie ist regelmäßig zu erteilen.“ Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals“ komme eine abweichende Entscheidung in Betracht.

Ausgenommen sind nur Weltkulturerbestätten

Angesicht der bundesgesetzlichen Wertungen und „einer sachgerechten Abwägung der betroffenen Güter von Verfassungsrang seien befristetet Eingriffe auch im Denkmalbereich hinzunehmen“, heißt es zur Erläuterung. Die Bundesregierung hatte mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang eingeräumt.

Die ungestörte Dachlandschaft einer historischen Ortslage allein sei kein tragender Grund für die Ablehnung eines Antrags, heißt es weiter. Reversibel errichtete Solaranlagen und die darauf bezogenen befristeten Genehmigungen seien nicht geeignet, den Denkmalwert dauerhaft zu beeinträchtigen.

Noch schwieriger soll eine Ablehnung künftig werden, wenn die Photovoltaik-Anlage vorrangig den Energiebedarf innerhalb des Baudenkmals decken soll: In diesem Fall könne die Genehmigung nur dann versagt werden, wenn dem Bau „überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen“.

Einzig ausgenommen von den Neuregelungen sind Kulturdenkmale, die im Schutzbereich von Unesco-Weltkulturerbestätten gelegen sind. Aber auch für diese – fünf sind es insgesamt im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt – solle im ersten Quartal 2024 ein neuer Erlass ergehen.
 

Katia Meyer-Tien
Redakteurin
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Montag, 11.03.2024, 15:06 Uhr

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